Neue Perspektiven für ausländische Investoren
Chinas Reformmarathon setzt sich fort. Der Volkskongress hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Zukünftig sollen ausländische Firmen von einer faireren Behandlung profitieren. In erster Linie ist das neue Gesetz ein Zugeständnis im Konflikt mit der US-Regierung, doch letztlich profitieren alle ausländischen Unternehmen vom „Foreign Investment Law“.
Unternehmer und Investoren aus dem Ausland werden es zukünftig leichter haben in China. Doch auch das neue Gesetz bringt keine absolute Gleichbehandlung von ausländischen und chinesischen Unternehmen. Entsprechend ist das neue Gesetz als positives Signal zu sehen, lässt aber Raum für weitere Reformen.
Neues Gesetz für weniger Regularien
Mit dem neuen Investitionsgesetz kommt die Regierung in Peking den Kritikern entgegen, denn das Gesetz beinhaltet die grundsätzliche Gleichbehandlung von ausländischen Investoren. Am 07. November 2019 beschlossen, ersetzt es gleich mehrere Gesetze und jede Menge Regularien, die Einschränkungen für ausländische Investoren mit sich brachten.
Dennoch zog China viele Auslandsinvestoren geradezu magisch an, denn der chinesische Markt ist ein Wachstumsmarkt. Aufgrund der Attraktivität Chinas nahmen viele Investoren die Herausforderungen, die die bisherige Gesetzgebung mit sich brachte, im Geschäftsalltag auf sich. Nun sind deutliche Erleichterungen in Sicht. So begrüßen die europäische und amerikanische Handelskammer das neue Gesetz, auch wenn leise Kritik mitschwingt.
In Kraft treten soll die Reform am 01.01.2020 und ergänzt die bisherigen Liberalisierungsmaßnahmen des vergangenen Jahres. Letztlich soll der Markt für ausländische Investoren stärker geöffnet werden und die Rechte der Investoren sollen besser geschützt sein. Laut des neuen Gesetzes dürfen lokale Regeln für Investitionen nicht mehr von zentralen Bestimmungen abweichen. Schon allein diese Tatsache bringt mehr Klarheit für Investoren.
Die bisherige obligatorische Joint-Venture-Regelung entfällt. Ebenfalls wird ein besserer Zugang zum Binnenmarkt geschaffen und geistiges Eigentum soll besser geschützt werden. Im Zuge der Reform sollen neue Gerichtshöfe geschaffen werden, die zukünftig bei Uneinigkeiten von Unternehmen konsultiert werden können.
Juristische Beratung nach wie vor ein Muss
Unternehmer und Investoren, die auf dem chinesischen Markt tätig sind oder tätig werden möchten, sollten sich in jedem Fall juristischen Rat einholen. Mit der Abschaffung der Spezialgesetzgebung für Wholly Foreign Owned Enterprises (WFOE) und Joint Ventures (JV) und der neuen Rechtslage ist eine juristische Beratung für Investoren, die bereits länger in China tätig sind, unumgänglich, denn es besteht kein Bestandsschutz. Bestehende Unternehmen müssen sich nach Inkrafttreten mit der neuen Rechtslage unbedingt auseinandersetzen und sich innerhalb von fünf Jahren der neuen Rechtslage anpassen. Unter anderem kann es notwendig sein, den bisherigen Joint Venture Vertrag zu erneuern oder die eigene Unternehmenssatzung der neuen Gesetzgebung anzupassen. Für die in den letzten Jahren gegründeten Wholly Foreign Owned Enterprises dürfte es kaum Änderungsbedarf geben, ältere Wholly Foreign Owned Enterprises hingegen werden das neue Gesetz zum Anlass nehmen müssen, ihre Strukturen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Für Unternehmer, die aktuell in Verhandlungen über ein Joint Venture mit einem chinesischen Partnerunternehmen sind, ist es wichtig, individuelle Strategien zu entwickeln, denn das FIL tritt 2020 in Kraft. Entsprechend kann es sinnvoll sein bis zum Inkrafttreten zu warten oder bereits jetzt zu regeln wie sich der Übergang in die neuen Regelungen erfolgen soll.
Negativliste weiter in Kraft
Auch wenn das neue Gesetz Erleichterungen mit sich bringt, so verweist es dennoch auf die „landesweite Negativliste“. Diese wurde zuletzt im Juli 2019 aktualisiert. Aus dieser Liste gehen alle potenziellen Beschränkungen für ausländische Investoren hervor, die es zu beachten gilt. Zwar wurde die Negativliste bereits minimiert, aber dennoch gibt es hier noch ausreichend potenzielle Beschränkungen. Entsprechend kann die chinesische Regierung von Peking aus weiterhin problemlos an den Stellschrauben drehen und unkompliziert ausländische Investoren in ihrem Handeln einschränken. So ist weiterhin immer anhand der Negativliste für ausländische Investoren die Zulässigkeit zu prüfen. Da die Liste zum Teil sehr ins Detail geht, gilt es jedes Vorhaben genau zu prüfen.
Meldesystem ergänzt das „Foreign Investment Law“
Ein weiterer Punkt, der in den nächsten Monaten und Jahren eine wichtige Rolle spielen wird, ist eine stärkere Kontrolle von Investoren, die sich in China betätigen. Schon jetzt ist klar zu erkennen, dass China die Aktivitäten von Unternehmen vermehrt erfassen wird.
Unter anderem zeigt sich dies durch die Digitalisierung bei Registrierungsprozessen und das Zusammenführen von Informationen in Form des „Enterprise Credit Systems“ für Unternehmen. Dieses ist vergleichbar mit dem „Social Credit System“ für Privatpersonen, welches im Rahmen der aktuellen Reformen bereits eingeführt wurde. Unter https://www.creditchina.gov.cn/ können Unternehmer sich über den jeweiligen Status Ihres Unternehmens informieren.
Da im Investitionsgesetz nur abstrakt von der Einführung eines Meldesystems gesprochen wird und auf die Unternehmensregistrierung und das „Enterprise Credit System“ verwiesen wird, bleibt offen, ob es bei den bisher schon erfassten Informationen bleibt oder weitere gesammelt werden.
Ebenso ist das Thema der „Sicherheitsprüfungen bei ausländischen Investitionen im Bezug auf die nationale Sicherheit“ nur mit zwei Sätzen im neuen Gesetz erwähnt. In einem ersten Entwurf aus dem Jahr 2015 wurde dieser Thematik noch ein komplettes Kapitel gewidmet. Wie letztlich die Umsetzungsvorschriften ausfallen, wird sich zeigen müssen, auch im Bezug auf bisherige Regelungen.
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